Rechtssicherheit als Freiheitsschutz
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Die Freiheit des Einzelnen hat nicht zuletzt nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine normative Qualitaet. Allerdings wird der Vertrauensschutz herkoemmlich nicht als "Norm" angesehen. Insofern wuerde er nicht zum Freiheitsschutz gehoeren. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Vertrauensschutz (Rechtssicherheit, Bestandsschutz) ist Freiheitsschutz und Norm -- zu diesem Ergebnis fuehrt eine prinzipientheoretische Betrachtung. Mit ihr laesst sich das bislang unklare Verhaeltnis zwischen Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Kontinuitaet und dem Gebot der Verhaeltnismaessigkeit erklaeren.
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